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Belastungsübung der Atemschutzgeräteträger

Die Atemschutzgeräteträger 👨🏻‍🚒 in den Feuerwehren 🚒 müssen sich neben der dreijährigen ärztlichen Untersuchung 🏥 (G26.3) einer weiteren Überprüfung unterziehen. Die Atemschutztauglichkeit, die in der Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FwDV 7) geregelt ist, muss einmal im Jahr in Form einer Belastungsübung durch die Einsatzkräfte nachgewiesen werden.

 

Die Belastungsübung unserer Kameraden wurde letzten Samstag im Feuerwehrhaus in Hachenburg durchgeführt. In voller Einsatzbekleidung und mit Atemschutzgerät, zusätzlich rund 25 kg, muss unter einsatznahen Bedingungen (Dunkelheit und ohne Sicht)🧐,  ein Weg mit kriechen, klettern und laufen durch einen "Gitterkäfig" gefunden werden sowie eine Person in einer Übungswohnung gefunden werden. Im Anschluss daran folgt eine kurze "Sporteinheit"🥵


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